Rückkehr zur Maskenpflicht

Seit dem 01. Oktober 2022 gilt auch in Heilpraktikerpraxen die FFP-2 Maskenpflicht für Patientient:innen und Besucher:innen, schon bei Betreten der Praxis. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn aus therapeutischen Gründen die Mimik von Patient:in und Therapeutin zu sehen sein muss – was sowohl für Bindungs-, Entwicklungs- als auch Traumaarbeit gilt.

Weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen sind:

  • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Gehörlose oder schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen
  • Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können

Vor diesem Hintergrund möchte ich alle Besucher:innen meiner Praxis bitten, die FFP2 Maske solange zu tragen, bis wir im Praxisraum, bei mittlerweile vertrautem Abstand und guter Lüftung, mit der therapeutischen Arbeit beginnen.

Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass ein guter zwischenmenschlicher Kontakt unser Immunsystem stärkt und unsere Resilienz fördert. Ebenso klar ist auch, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, diesen zwischenmenschlichen Kontakt erfahrbar zu machen – nicht immer ist Berührung der beste und schon gar nicht der einzige Weg zu tiefer Verbundenheit. Ich lade Euch ein, neugierig und offen für die verschiedenen Wege zu sein, auf denen wir Bindung und Beziehung erleben und heilen können.